Warum Behörden anders auf das Thema schauen
Es geht nicht nur um IT-Effizienz, sondern um die Funktionsfähigkeit öffentlicher Dienste
Die öffentliche Verwaltung trägt andere Verantwortung als ein Unternehmen: Sie muss Leistungen für Bürgern, Unternehmen und andere Behörden dauerhaft und rechtskonform bereitstellen. Deshalb ist digitale Souveränität hier eng mit Resilienz, Nachvollziehbarkeit, Interoperabilität und der Fähigkeit zur Wiederverwendung verbunden.
Das spiegelt sich auch im europäischen Rechtsrahmen. Der Interoperable Europe Act soll die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung fördern, digitale Dienste interoperabler machen und gemeinsame Lösungen für grenzüberschreitende Datenflüsse unterstützen.
Was ZenDiS besonders deutlich macht
Wechselmöglichkeit, Gestaltungsfähigkeit und Einfluss auf Anbieter
ZenDiS leitet aus dem Souveränitätsbegriff drei strategische Ziele ab. Für Behörden bedeutet das:
- Wechselmöglichkeit: Architekturen, Beschaffung und Kompetenzen müssen so angelegt sein, dass ein Anbieterwechsel möglich bleibt.
- Gestaltungsfähigkeit: Die Verwaltung muss Lösungen verstehen, bewerten und bei Bedarf mitgestalten können.
- Einfluss auf Anbieter: Anforderungen an Funktionen, Betrieb, Verfügbarkeit, Informationssicherheit und Datenschutz müssen wirksam artikulierbar und verhandelbar sein.
Open Source, offene Standards und Schnittstellen nennt ZenDiS dabei ausdrücklich als wirksame Mittel, um Interoperabilität und Wahlfreiheit zu stärken.
Interoperabilität als Verwaltungsaufgabe
Rechtsrahmen, Prozesse, Semantik und Technik müssen zusammenpassen
Die FAQ zum Interoperable Europe Act machen deutlich, dass Interoperabilität nicht rein technisch gedacht werden kann. Relevante Hürden liegen häufig auf rechtlicher, organisatorischer und semantischer Ebene. Genau deshalb verlangt der europäische Rahmen Interoperabilitätsbewertungen früh im Design und bei neuen oder wesentlich veränderten Anforderungen für trans-europäische digitale öffentliche Dienste.
Für Behörden folgt daraus eine praktische Konsequenz: Digitale Souveränität wächst dort, wo Lösungen wiederverwendbar, anschlussfähig und über Organisationsgrenzen hinweg verständlich sind – nicht dort, wo jedes Haus eigene Silos und Sonderwege baut.
Cloud und Sicherheitsrahmen
Verwaltungscloud, NIS2 und digitale öffentliche Dienste
Deutschland verfolgt mit Initiativen wie der Deutschen Verwaltungscloud das Ziel, die digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung zu stärken. Das BMI betont dabei die Rolle offener Standards für Interoperabilität und den Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Hinzu kommt: Nach NIS2 können – je nach Ausgestaltung und Mitgliedstaat – auch öffentliche Verwaltungseinheiten in den Anwendungsbereich relevanter Cybersecurity-Pflichten fallen. Behörden sollten digitale Souveränität deshalb nie ohne Informationssicherheit, Meldewege, Rollen und Management-Verantwortung betrachten.