1. Rechteinhaber und Anwendungsbereich
Rechteinhaber und Lizenzgeber der von ihm geschaffenen und bereitgestellten Inhalte ist, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben:
Andreas Heß
Eikholt 7
18059 Rostock
Deutschland
E-Mail: license@autonomytrack.eu
Diese Lizenz gilt für die von Autonomy Track selbst geschaffenen Framework-, Methoden- und Inhaltsbestandteile („Materialien von Autonomy Track“). Dazu gehören insbesondere, soweit jeweils rechtlich geschützt:
- das Autonomy Track Framework für digitale Souveränität,
- die Auswahl, Struktur und Systematik der Domains, Controls und sonstigen Taxonomien,
- Requirements, Questions, Measures, Rubrics, Guidance und Evidence Guidance,
- Bewertungs-, Reifegrad-, Risiko-, Assurance- und Scoringmethodiken,
- Mapping-Relationen, Mapping-Rationales und sonstige von Autonomy Track erstellte Analysen,
- Content Packs und deren von Autonomy Track geschaffene Struktur, Auswahl und Zusammenstellung,
- Berichts-, Darstellungs- und Anwendungssystematiken,
- Texte, Grafiken, Tabellen und sonstige von Autonomy Track geschaffene Inhalte.
Für Inhalte Dritter gelten ausschließlich deren jeweilige Rechte und Lizenzbedingungen. Diese Lizenz beansprucht keine Rechte an Drittmaterial, die dem Rechteinhaber nicht zustehen.
2. Schutzrechte und Rechtevorbehalt
Die Materialien von Autonomy Track sind insbesondere durch Urheberrecht, Datenbankrecht, Kennzeichenrecht, vertragliche Nutzungsbeschränkungen und gegebenenfalls weitere Schutzrechte geschützt.
Soweit Datenbankherstellerrechte bestehen, werden auch diese ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Rechte, die durch diese Lizenz nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben vorbehalten.
3. Vertraglich erlaubte Nutzung der Plattform und Materialien
Ein zur Nutzung von Autonomy Track berechtigter Kunde bzw. Nutzer erhält für die Dauer seines Nutzungsrechts ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht,
- die Materialien von Autonomy Track innerhalb der bereitgestellten Website, SaaS-Plattform und autorisierten Anwendungen bestimmungsgemäß zu lesen und zu verwenden,
- auf ihrer Grundlage Assessments durchzuführen, Entscheidungen vorzubereiten und interne Maßnahmen abzuleiten,
- die vorgesehenen Export- und Berichtsfunktionen zu verwenden.
Für Assessment-Berichte und Ergebnisdokumente gelten abweichend die Rechte nach Ziffer 9. Für kostenlose Leitfäden und Arbeitsvorlagen gilt ausschließlich Ziffer 7.1.
Technisch notwendige vorübergehende Vervielfältigungen sind im für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlichen Umfang erlaubt. Diese Nutzungserlaubnis enthält keine Zusage einer bestimmten Funktion oder eines bestimmten Ausgabeformats.
4. Durch Autonomy Track autorisierte KI-Verarbeitung
Die Verarbeitung von Materialien von Autonomy Track durch KI-Systeme und Systeme für maschinelles Lernen ist zulässig, soweit diese Verarbeitung Bestandteil einer von Autonomy Track selbst bereitgestellten Funktion ist oder durch von Autonomy Track autorisierte Dienstleister ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vorgesehenen Leistung von Autonomy Track erfolgt.
Diese Erlaubnis umfasst keine eigenständige Berechtigung des Kunden, Materialien von Autonomy Track an andere KI-Systeme und Systeme für maschinelles Lernen zu übermitteln.
5. Externe Verarbeitung durch KI und maschinelles Lernen
Soweit nicht durch Autonomy Track ausdrücklich schriftlich oder durch eine hierfür vorgesehene maschinenlesbare Nutzungserlaubnis gestattet, ist es untersagt, Materialien von Autonomy Track außerhalb der autorisierten Funktionen von Autonomy Track ganz oder teilweise für oder durch KI-Systeme und Systeme für maschinelles Lernen zu verwenden.
Dies gilt auch für geschützte Materialien in Assessment-Berichten und Ergebnisdokumenten nach Ziffer 9. Die dort erlaubte Bearbeitung gestattet keine externe KI-Verarbeitung solcher Inhalte.
Dies umfasst insbesondere:
- Training oder Fine-Tuning von Modellen,
- Prompting oder Querying mit Materialien von Autonomy Track als Eingabe,
- Retrieval-Augmented Generation (RAG),
- Embeddings und Vektorisierung,
- semantische oder sonstige automatisierte Indexierung,
- automatisierte Wissensextraktion,
- Zusammenfassung, Übersetzung oder Reformulierung,
- Klassifikation oder automatisierte Analyse,
- automatisierte Mapping-Erstellung,
- Benchmarking zum Aufbau eines konkurrierenden Frameworks oder Produkts,
- Erstellung abgeleiteter Datensätze oder Wissensbasen.
Gesetzlich zwingend erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
Ziffer 7 bleibt unberührt.
6. Text und Data Mining
Sämtliche Rechte für Text und Data Mining werden, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich vorbehalten.
Dieser Vorbehalt gilt insbesondere gemäß Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2019/790 und § 44b Abs. 3 UrhG.
Bei online zugänglichen Materialien ist dieser Nutzungsvorbehalt nur wirksam, wenn er in maschinenlesbarer Form erklärt ist.
Gesetzlich zwingende Ausnahmen, insbesondere für privilegierte wissenschaftliche Forschung, bleiben unberührt.
Ziffer 7 bleibt unberührt.
7. Erlaubnis für öffentliche Information und Kommunikation
Öffentlich zur allgemeinen Information, Unternehmensdarstellung, Presse- oder Marketingkommunikation bereitgestellte Inhalte von Autonomy Track dürfen von jedermann gelesen, verlinkt, referenziert, indexiert und mit angemessenen kurzen Auszügen dargestellt werden. Dies gilt kanalübergreifend, insbesondere für Homepage, Landingpage und Firmenauftritte, und ist nicht auf Suchdienste beschränkt. Automatisierte Such- und Discovery-Nutzung ist im Umfang der gesetzten maschinenlesbaren Signale eingeschlossen.
Die Erlaubnis umfasst keine Übernahme wesentlicher geschützter Kataloge, Rekonstruktion des „Autonomy Track Framework für digitale Souveränität“, Erstellung eines eigenständigen Inhaltskorpus oder Nutzung zum Modelltraining. Geschützte Materialien von Autonomy Track werden nicht allein durch ihre technische Erreichbarkeit zu frei lizenzierten Inhalten. Ausdrücklich weitergehende Freigaben und zwingend gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
7.1 Kostenlose Leitfäden und Arbeitsvorlagen
Abweichend von den allgemeinen Weitergaberechten für Assessment-Berichte gilt für kostenlos bereitgestellte Leitfäden und Arbeitsvorlagen ausschließlich folgende Erlaubnis: Sie dürfen heruntergeladen, ausgedruckt, in den vorgesehenen Feldern ausgefüllt und einschließlich der Eintragungen innerhalb derselben Organisation für eigene Bewertungen und Beschaffungsentscheidungen verwendet und geteilt werden. Dieses einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar.
Nicht erlaubt sind die Weitergabe an Dritte, einschließlich externer Berater und rechtlich selbstständiger verbundener Unternehmen, die Veröffentlichung, Bearbeitung außerhalb der vorgesehenen Eingabefelder, Weiterentwicklung oder Integration in andere Dokumente, Produkte, Systeme oder Schulungsunterlagen. Dies gilt auch innerhalb der Organisation. Eine Übernahme der geschützten Inhalte oder ihrer Struktur in eigene Vorlagen ist ebenfalls nicht erlaubt.
Die Rechte an den Leitfäden und ihren geschützten Inhalten verbleiben beim Rechteinhaber. Rechte an selbst eingebrachten Unternehmensinformationen bleiben unberührt. Der ausgefüllte Leitfaden darf nur innerhalb derselben Organisation verwendet werden. Zwingend gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
8. Unzulässige Nutzung
Soweit die Ziffern 3, 7 oder 9 die betreffende Nutzung nicht ausdrücklich erlauben, ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers insbesondere untersagt:
- die Vervielfältigung oder Weitergabe wesentlicher Teile der Materialien von Autonomy Track außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung von Autonomy Track,
- die Veröffentlichung, Unterlizenzierung, Vermietung, der Verkauf oder sonstige Vertrieb von Materialien von Autonomy Track,
- die systematische Extraktion oder Rekonstruktion von Controls, Questions, Measures, Rubrics, Taxonomien, Mappings oder Content Packs,
- der Aufbau einer eigenständigen Datenbank oder eines konkurrierenden Frameworks auf Grundlage der Materialien von Autonomy Track,
- die Herstellung oder Verbreitung abgeleiteter Frameworks oder Inhaltskataloge,
- die Umgehung technischer Zugriffsbeschränkungen, Entitlements, Rate Limits oder sonstiger Schutzmaßnahmen,
- automatisiertes Scraping oder Bulk-Downloading außerhalb ausdrücklich freigegebener Schnittstellen,
- die externe Nutzung für KI und maschinelles Lernen nach Ziffer 5.
Ziffer 7 bleibt unberührt.
9. Assessment-Berichte und kundeneigene Inhalte
Rechte an kundeneigenen Antworten, Notizen, Dokumenten und sonstigen Informationen verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Autonomy Track beansprucht daran keine eigenen Rechte. Die Beschränkungen zulässiger Kundeninhalte in den AGB bleiben anwendbar.
Für rechtmäßig mit Autonomy Track erzeugte Assessment-Berichte und Ergebnisdokumente einschließlich ihrer zulässigen Bearbeitungen räumt der Rechteinhaber dem Kunden und jedem Empfänger folgende einfache Nutzungsrechte ein:
- Die Dokumente dürfen innerhalb und außerhalb der Plattform zeitlich unbeschränkt verwendet, vervielfältigt, veröffentlicht und an beliebige Dritte weitergegeben werden.
- Solange der Kunde zur Nutzung der Plattform berechtigt ist, dürfen der Kunde und Empfänger die Dokumente innerhalb und außerhalb der Plattform beliebig bearbeiten, aktualisieren und daraus neue Assessment-Berichte erstellen. Auch eine gültige kostenfreie Plattformnutzung genügt.
- Nach dem Ende dieses Plattformnutzungsrechts dürfen die bis dahin zulässig erstellten Fassungen weiterhin nach Nummer 1 verwendet und weitergegeben werden. Weitere Bearbeitungen, Aktualisierungen oder neue Assessment-Berichte auf dieser Grundlage sind nicht mehr erlaubt.
Copyright- und sonstige Rechtehinweise nach Ziffer 11 müssen erhalten bleiben. Die externe KI-Verarbeitung geschützter Berichtsinhalte nach Ziffer 5 und die Extraktion oder eigenständige Weiterverwendung geschützter Inhaltskataloge nach Ziffer 8 bleiben untersagt. Die Bearbeitungsbeschränkung erfasst keine unabhängig von geschützten Materialien genutzten kundeneigenen Inhalte. Zwingend gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
10. Drittmaterial und externe Frameworks
Gesetze, Standards, Frameworks, Open-Data-Inhalte und sonstige Quellen Dritter können innerhalb von Autonomy Track eigenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen unterliegen.
Der jeweilige Quellen- oder Lizenzhinweis geht für das betreffende Drittmaterial dieser Lizenz vor.
Von Autonomy Track selbst erstellte Auswahl-, Mapping-, Analyse-, Strukturierungs- und sonstige eigenständige Inhalte bleiben hiervon unberührt, soweit hierfür eigene Rechte bestehen.
11. Kennzeichnungen und Rechtehinweise
Copyright-, Lizenz-, Rechte-, Quellen- und Herkunftshinweise dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
Dies gilt auch für maschinenlesbare Rechteinformationen und Provenance-Metadaten.
12. Gesetzlich erlaubte Nutzungen
Diese Lizenz beschränkt keine Rechte, die nach zwingendem Recht unabhängig von einer Zustimmung des Rechteinhabers bestehen.
Insbesondere bleiben zwingende urheberrechtliche Schranken unberührt.
13. Beendigung des Nutzungsrechts
Bei schuldhaftem wesentlichem Verstoß gegen diese Lizenz kann ein vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht nach Maßgabe der anwendbaren Vertragsbedingungen widerrufen bzw. beendet werden.
Mit dem Ende des Plattformnutzungsrechts endet das Bearbeitungsrecht nach Ziffer 9. Maßgeblich ist das wirksame Vertragsende, nicht bereits die Kündigungserklärung. Besteht ein gültiges kostenfreies Nutzungsverhältnis fort, bleibt auch das Bearbeitungsrecht bestehen.
Die dauerhaften Rechte an bis dahin zulässig erstellten Berichten und Ergebnisdokumenten nach Ziffer 9 Nummer 1 bleiben erhalten.
14. Änderungen und Versionierung
Diese Lizenz kann für zukünftige Versionen der Materialien von Autonomy Track geändert werden.
Für bereits vertraglich überlassene Inhalte richtet sich die anwendbare Lizenz nach der jeweils vereinbarten bzw. zum maßgeblichen Zeitpunkt einbezogenen Fassung.
Jede veröffentlichte Fassung erhält eine eindeutige Versionskennung und ein Veröffentlichungsdatum.
15. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Rostock Gerichtsstand, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
16. Sprachfassungen
Bei Abweichungen oder Widersprüchen zwischen deutscher und englischer Sprachfassung ist die deutsche Fassung maßgeblich. Zwingende gesetzliche Rechte und Informationspflichten bleiben unberührt.